Private Rentenversicherungen in der Schweiz berechnen
Die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversicherung ( AHV ) ist gekoppelt mit der Invalidenversicherung ( IV ) die erste Säule der staatlichen Rentensystems in der Schweiz. Diese Grundversicherung ist für alle Bewohner der Schweiz, unabhängig von ihrem Arbeitsstatus, obligatorisch. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Die AHV bietet für alle Versicherten eine Minimalrente.
Die Pensionskasse als zweite Säule im Schweizer Rentensystem ist für alle Arbeitnehmer mit einem festgelegten Mindest- bzw. Maximaljahreseinkommen verpflichtend. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Alter des Versicherten und wird ebenfalls wie die AHV hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Das Ziel der Vorsorge ist ungefähr 80 Prozent des letzten Erwerbseinkommens zu erlangen. Mit dem Erreichen des Pensionsalters wird das angesparte Kapital ausgezahlt. In speziellen Fällen wie zum Beispiel dem Kauf einer Immobilie kann das Guthaben vorzeitig bezogen werden.
In der Schweiz ist die dritte Säule die private Rentenversicherung. Sie ist freiwillig und unterscheidet sich in gebundene Vorsorge (3a) und freie Vorsorge (3b). Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Eine private Rentenversicherung kann bei einer Bank oder Versicherung abgeschlossen werden.
Da die Leistungen aus Alters- und Hinterbliebenenversicherung sowie der Pensionskasse oftmals nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard im Pensionsalter aufrecht zu erhalten, ist eine private Rentenversicherung die richtige Ergänzung.
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